B+V Service Planung und Sanierung rund um Haus
Über die B+V Service GmbH - Ihr Partner für Facility Management und Dienstleistungen rund ums Haus
Die B+V Service GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Facility Management und umfassende Dienstleistungen rund ums Haus in Duisburg und Umgebung.
Unser Ziel ist es, unseren Kunden zuverlässige, flexible und professionelle Lösungen anzubieten - egal, ob für private Haushalte, Unternehmen oder Hausverwaltungen.
Mit unserem erfahrenen Team kümmern wir uns um alles, was in und rund um Ihre Immobilie anfällt.
Unser Serviceangebot reicht von regelmäßiger Objektbetreuung bis hin zu individuellen Dienstleistungen.
Unsere Leistungen im Überblick
Facility Management - ganzheitliche Betreuung von Gebäuden und Anlagen
Hausmeisterservice - Pflege, Wartung und Instandhaltung
Umzüge - stressfreie und organisierte Umzugsplanung und -durchführung
Haushalts- und Firmenauflösungen - fachgerecht und diskret
Reinigungsarbeiten - sauber, zuverlässig und gründlich
Weitere Dienstleistungen - ganz nach Ihrem Bedarf
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen - immer mit dem Ziel, unseren Kunden Zeit, Aufwand und Sorgen abzunehmen.
Firmensitz
📍 Adresse: An der Abtei 82, 47166 Duisburg-Hamborn
Kontakt
📧 E-Mail: info@buv-service.de
Unser Service für Sie
Die B+V Service UG vereint mehrere Gewerke und Dienstleistungen. Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl handwerklicher Leistungen aus einer Hand. Das minimiert den Aufwand für Auftraggeber und versetzt uns in die Lage, Ihnen kostengünstige, an Ihrem Bedart orientierte Modernisierungen und Renovierungen anzubieten. Unsere professionellen Dienste tragen zur Werterhaltung und Attraktivität von Immobilien und Grundstücken bei.
Kompetente Beratung
Wir stehen Ihnen durchgehend beratend zur Seite, informieren Sie über jeden Schritt unserer Tätigkeit und erklären Ihnen die Abläufe, die wir auf Sie angepasst haben. So ist es uns möglich, die optimale Lösung für Sie zu finden und Ihre Wünsche voll und ganz nach Ihren Vorstelllungen umzusetzen.
Unsere Leistungen:
Pflasterarbeiten, Hausanstriche und Putzarbeiten, Kellerabgänge, Kellertrockenlegungen, Treppen und Gartengestaltung, Balkon und Terassensanierung, Geländer und Zäune, Bad Sanierung auch barrierefrei.
Seniorenumzug mit Zuschuss der Pflegekasse!!
Pflegekasse zahlt Umzugskostenzuschuss
Für pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben, hält die Pflegekasse verschiedenste Leistungen bereit. Viele davon sind bekannt, wie z.B. das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst. Andere wiederum sind eher unbekannt und werden daher kaum genutzt. Oder wussten Sie, dass es die Möglichkeit gibt, seinen Umzug von der Pflegekasse bezuschusst zu bekommen? Bis zu 4.000 Euro kann man hierfür erhalten. Dies ist im §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI geregelt. Bezuschusst werden Umzüge, die dazu dienen, die Selbstständigkeit so lange wie es möglich ist, aufrecht zu erhalten. Hierzu zählen auch Umzüge in ambulante Wohnformen, wie z.B. Betreutes Wohnen, Wohngruppen, altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen. Umzüge in vollstationäre Einrichtungen sind von der Bezuschussung ausgenommen.
Welche Umzüge werden bezuschusst?
Umzug ins Betreute Wohnen / Senioren-WG
Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)
Wenn Ihnen ein Zuschuss zusteht, dann sollten Sie diesen unbedingt in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.000 Euro Ihrer Umzugskosten.
Wann zahlt die Pflegekasse einen Umzug?
Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten, wenn der Umzug in eine Wohnung erfolgt, die besser an die körperlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst ist. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Wohnung barrierefrei ausgebaut ist und der Zugang in die Wohnung auch mit pflegerischen Hilfsmitteln gewährleistet wird. Durch den Umzug soll die Pflege in der Häuslichkeit auf Dauer ermöglicht werden. Der Umzug in die neue Wohnung soll die Pflege für den Pflegebedürftigen und auch für die Pflegeperson erleichtert werden. Was zahlt die Pflegekasse? Der maximale Zuschuss beträgt 4.000 Euro. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen eines Haushalts umziehen, kann sich die Summe erhöhen.